Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird die Anerkennung der Fähigkeit zum Abschluss von Tarifverträgen von den Hohen Schlichtungskommissionen durchgeführt, die in die Büros der jeweiligen Provinzregierung eingegliedert sind. Obwohl das österreichische System der Sozialpartnerschaft in der Zeit der konservativ-populistischen Koalitionsregierung von 2000 bis 2006 in Frage gestellt wurde, hat sich der österreichische Korporatismus seit Mitte der 2000er Jahre weitgehend erholt. Das Tarifverhandlungssystem des Landes, das fast ausschließlich auf Branchen-/Sektorebene stattfindet, hat weiter funktioniert – obwohl im Gefolge der jüngsten Krisenlohnvereinbarungen und Tarifverträge in einigen Fällen erst nach androhung von Arbeitskampfmaßnahmen geregelt werden konnte – was in Österreich ungewöhnlich ist. Seit der Neuauflage einer konservativ-populistischen Koalitionsregierung Ende 2017 hat sich gezeigt, dass die Regierung nicht nur den Einfluss der Sozialpartner auf die Politik politikpolitisch begrenzen, sondern auch die Akteure und Strukturen der Arbeitsbeziehungen erheblich schwächen will. Das österreichische Verfassungsrecht schützt das Recht, sich im Rahmen der allen Bürgern durch Art. 12 des Grundgesetzes von 1867 garantierten allgemeinen Vereinigungsfreiheit (Vereinsfreiheit) zu organisieren. Sie garantiert auch das Recht, Vereinigungen zum Schutz beschäftigungsbezogener Interessen nach dem Vereinsgesetz zu bilden, das die Vereinigungsfreiheit in die Praxis umfliegt. Darüber hinaus ist das Recht auf Organisation als unabhängiges Grundrecht in Art. 11 Abs.
1 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950, der in Österreich Teil des Verfassungsrechts ist, garantiert. Infolgedessen erhalten In Österreich Einzelpersonen das Recht, gewerkschaftliche Tätigkeiten auszuüben und sich ihnen anzuschließen. Es gibt keine Kategorie von Arbeitnehmern oder Sektoren, die von diesem Recht ausgeschlossen sind. Zugang zum Arbeitsmarkt: Flüchtlinge können nach drei Monaten im Asylverfahren eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sie dürfen jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum für maximal sechs Monate im Tourismus und in der Landwirtschaft arbeiten. Asylbewerber unter 25 Jahren können ebenfalls eine Arbeitserlaubnis für eine Lehrstelle erhalten. Voraussetzung ist, dass es nachweislich einen Mangel an Lehrlingen in der speziell eingesetzten Stelle gibt. Die in den Berichten verwendeten Daten werden von der Statistik Austria auf der Grundlage von Einkommensteuerdaten und Daten des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt.
Eine typische Arbeitswoche beginnt in Österreich am Montag und dauert bis Freitag. Samstag und Sonntag sind für die meisten Menschen freie Tage. Die normalen Arbeitszeiten betragen acht Stunden am Tag oder 40 Stunden pro Woche und liegen in der Regel zwischen 8 und 18 Uhr.
